Energieausweispflicht

Die Energieausweispflicht gilt bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von bestehenden

  • Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt wurden seit dem 01.07.2008
  • Wohngebäuden, die nach 1965 fertig gestellt wurden seit dem 01.01.2009
  • Nichtwohngebäuden ab dem 01. Juli 2009
Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht.

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis ?

Entsprechend der EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauches (Verbrauchsausweis) erstellt werden.
Der Energiebedarfsausweis ist Pflicht für

  • Wohngebäude mit höchstens 4 Wohnungen und deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.
    Ausnahmen gelten für Gebäude, die bereits damals einen bestimmten Standard erfüllten.
Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis besteht bei
  • allen anderen Wohngebäuden
  • allen Nichtwohngebäuden

Energieberatung

In einer Energieberatung wird Ihr Gebäude im Detail untersucht. Nach vorgegebenen Rechenverfahren der EnEV wird die wärmeumfassende Gebäudehülle mit Wänden, Fenstern und Türen erfasst und bewertet. Die Heizungsanlage und Gebäudelüftung wird analysiert, es werden sowohl Energiezuflüsse wie Wärmezufuhr durch Sonneneinstrahlung und Körperwärme als auch Wärmeverluste durch Lüftung und Wärmebrücken berücksichtigt. Im Ergebnis werden Verbesserungsmöglichkeiten einschließlich entsprechender Kosten-Nutzen-Analysen erarbeitet. Die Energieberatung stellt eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage für energetische Verbesserungen Ihres Hauses dar.

Wir beraten Sie auch bei einem beabsichtigten Immobilienkauf.

Für Ihren Bedarf unterbreiten wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.
Kontaktieren Sie uns unter info@schauder-reisinger.de .